Impressum



Angaben gemäß § 5 TMG


Halil Ibrahim Aslan
Hauptstraße 18
73061 Ebersbach

Kontakt

Telefon: 0176 555 787 06
E-Mail: info@first-cars.de
Steuer-ID:63107/01094 
Umsatzsteuer ID: DE330843972

Redaktionell verantwortlich


Betreiber der Website

EU-Streitschlichtung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung


Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein

https://www.verbraucher-schlichter.de

Quelle:
eRecht24
AGB


Kontrolle über Ihre Daten



Sie können zu jeder Zeit Einsicht in Ihre von uns erfassten Daten sowie Änderungen und Löschungen verlangen. Bitte kontaktieren Sie uns info@first-cars.de

Vermittlung


In der Regel erfolgt die Bestätigung der Fahrzeugreservierung über First-Cars sofort. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Kurzfristbuchungen, Spezialfahrzeuge, Einwegmieten und Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt und eine Bestätigung eingeholt werden. Nach Reservierungsbestätigung und Bezahlung erhält der Kunde einen Gutschein/Voucher (per E-mail, Fax oder Brief), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Der Mietvertrag wird direkt vor Ort zwischen dem Mieter und der Autovermietfirma abgeschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Autovermietfirma First-Cars behält sich vor, je nach Verfügbarkeit den Vermietpartner auch kurzfristig zu ändern und dem Kunden darüber rechtzeitig zu informieren.

Bezahlung



Nach Reservierungsbestätigung ist der Gesamtpreis umgehend an First-Cars zu zahlen. Die Zahlung muss entweder per Kreditkarte, PayPal oder durch Lastschrift erfolgen. Erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt der Versand des Vouchers/Gutscheins. Bei Buchungen mit einem Anmietdatum innerhalb der folgenden 10 Tage muss die Zahlung per Kreditkarte sofort erfolgen. Der Einzug per Lastschrift erfolgt spätestens 30 Tage vor Anmietung.


Kaution


Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Bei den meisten Vermietern ist hierfür die Vorlage einer international anerkannten, auf den Namen des Hauptmieters/-fahrers ausgestellten Kreditkarte obligatorisch. Sogenannte Debitkarten (EC-/Maestro, Visa Elektron etc.) werden nicht akzeptiert. Üblicherweise beträgt die Kaution: Mietpreis plus Gegenwert einer Tankfüllung plus Höhe der möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall plus vor Ort zu zahlende Zusatzkosten für optionale Leistungen.

Fahrzeugübernahme/–rückgabe



Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrecht erhalten werden kann. Bei Anmietung im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit. In der Regel wird das Fahrzeug für maximal 30 bis 60 Minuten nach angegebener Übernahmezeit für Sie bereit gehalten, solange dies mit den Öffnungszeiten der Vermietstation überein stimmt. Bei Fahrzeugübernahme außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird vor Ort eine zusätzliche Gebühr berechnet.


Zustellungen


Dieser Service ist entweder im Preis enthalten oder er wird von ausgewählten Vermietern – abhängig von den Öffnungszeiten und von der Distanz der beliefernden Vermietstation – gegen Gebühr angeboten. 


Versicherungsleistungen


Die Versicherungsgebühren und –leistungen unterscheiden sich pro Vermieter, Destination und Fahrzeugkategorie. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages (in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). In den Mietpreisen von First-Cars sind grundsätzlich eingeschlossen: Haftpflichtversicherung, mindestens mit den im jeweiligen Anmietland gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen; CDW = Collision Damage Waiver = Haftungsausschluss bzw. Haftungsbeschränkung für Schäden am Mietfahrzeug, z.T mit einer Selbstbeteiligung (vergleichbar der deutschen Kaskoversicherung). CDW deckt niemals Schäden an Reifen, Glas, Außenspiegeln, Unterboden, Innenraum, Dach, Motor, Beschädigung der Schlösser und Verlust der Fahrzeugschlüssel ab; TP = Theft Protection = Diebstahlschutz des Mietfahrzeuges, z.T. mit einer Selbstbeteiligung.

Erstattung der Selbstbeteiligung



Bei dem Produkt Erstattung der Selbstbeteiligung sind in keinem Fall erstattbar: Schäden an Reifen, Glas, Innenraum, Getriebe (inklusive Schaltung, Kupplung , Bremse und aller mechanischen, elektrischen und hydraulischen Elemente, die erforderlich sind, damit das Fahrzeug fahren kann), Unterboden, Dach, Motor, Ölwanne, falsche Betankung, Wildunfälle sowie durch Marderbiss verursachte Schäden. Details und die einzelnen Ausschlüsse des gebuchten Paketes entnehmen Sie bitte dem Voucher bzw. der letzten Voucherseite. Ebenfalls ausgenommen von der Erstattung sind Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Fahrzeugdiebstahl, der durch Verlust des Fahrzeugschlüssels verursacht wurde, Mietausfallkosten des Vermieters wegen Immobilisierung des Fahrzeugs, Kosten für Pannenhilfe, Abschleppgebühren, ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren im Schadensfall, Verwaltungsgebühren sowie persönliche Folgekosten wie Telefongebühren, Hotelübernachtungen und andere Fahrtkosten (öffentliche Transportmittel & Taxis). Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zu einem Unfall geführt hat und/oder ein Bußgeld verhängt wurde und/oder eine Straftat begangen wurde und/oder wenn die Versicherung vor Ort (auch die Versicherung eines möglichen Unfallgegners) die Schadensregulierung ablehnt. Es gelten immer die Bedingungen des Mietvertrages des örtlichen Autovermieters, da die Anmietung der nationalen Gesetzgebung des Anmietlandes unterliegt.

Führerschein



Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Bei allen Vermietern gilt ein Mindestmietalter, bei einigen auch ein Höchstmietalter, jeweils für Fahrer und Zusatzfahrer. Bei Fahrzeugübernahme muss neben dem Führerschein ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Bei Anmietung in Ferndestinationen ist die Vorlage einer internationalen Fahrerlaubnis unbedingt empfehlenswert, bei einigen Vermietern sogar Pflicht.

Zusätzliche Fahrer



Bei einigen Autovermietern sind die Kosten für zusätzliche Fahrer bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen wird der Betrag vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet. Über die Höhe der Beträge gibt Ihnen First-Cars gerne Auskunft. In jedem Fall müssen zusätzliche Fahrer in den Mietvertrag eingetragen werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zusätzliche Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme anwesend sein und Führerschein und Personalausweis/Reisepass vorlegen.


Einwegmieten


Einwegmieten sind in den meisten Ländern und Regionen ohne Probleme möglich, müssen aber bei Reservierung angefragt und bestätigt werden. Die hierfür vor Ort anfallenden Zusatzkosten können Sie bei First-Cars erfragen. Nicht mit allen Fahrzeugen und/oder zwischen allen Stationen sind Einwegmieten gestattet bzw. unterliegen zusätzlich einer Mindestmietdauer.

Grenzverkehr


Die Einreise mit dem gebuchten Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr oder höhere, vor Ort zu zahlende Versicherungsgebühren.

Sonderzubehör



Sonderzubehör wie z.B Winterbereifung (wenn nicht im Mietpreis eingeschlossen), Kindersitze o.ä. sollten bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Wunsch angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung definitiv rückbestätigt oder lediglich als Kundenwunsch in der Buchung vermerkt. Die Kosten für Sonderzubehör sind in Landeswährung direkt vor Ort an den Vermieter zu bezahlen.

Kundenservice


Sollte es doch einmal zu von Ihnen unverschuldeten Problemen kommen, unterstützt Sie First-Cars gerne bei der Regulierung mit dem Autovermieter. First-Cars als Vermittler übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Erbringung von Leistungen (inkl. Versicherungen) durch die jeweilige Autovermietung gemäß Mietvertrag oder Erstattung von Beträgen durch den Autovermieter. Kundenanfragen bzw. Reklamationen jeglicher Art sind bis spätestens 90 Tage nach Mietende bei First-Cars schriftlich einzureichen.

Umbuchungen


Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über First-Cars grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen und sind dann nur nach Verfügbarkeit und evtl. zu einem höheren Mietpreis möglich. First-Cars berechnet keine Gebühr für Umbuchungen, jedoch müssen mögliche Preisänderungen zum Umbuchungszeitpunkt berücksichtigt werden. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen oder früher abgegeben wird. Alle Änderungen Ihrer Mietwagenbuchung (Flugdaten, Ankunftszeit, Fahrername, Fahrzeugkategorie etc.) müssen unbedingt an First-Cars und nicht direkt dem Vermieter mitgeteilt werden. Eine Verlängerung der Mietdauer nach erfolgter Fahrzeugübernahme, d.h. nach Mietbeginn ist ausgeschlossen. In diesem Fall muss eine neue Buchung auf Anfrage erfolgen und ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter eingegangen werden, vorausgesetzt es ist ein Fahrzeug verfügbar.


Stornierungen


Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei. Sie erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der Geschäftszeiten von First-Cars, wochentags von 9 bis 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn kann der Mietpreis leider nicht mehr erstattet werden. Ebenfalls ist bei Stornierung nach dem gebuchten Anmietdatum/der gebuchten Anmietuhrzeit keine Erstattung des Mietpreises möglich. First-Cars erstattet keine bereits bezahlten aber ungenutzten Tage lt. Voucher z.B. bei Nichterscheinen zum Anmietzeitpunkt, bei zu spätem Erscheinen oder bei frühzeitiger Rückgabe. Der Kunde hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden enstanden ist und somit die Stornokosten zu reduzieren.

Haftungsbeschränkungen


First-Cars haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erbringung der Vermittlungsleistung, also die Verschaffung der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages zu den vereinbarten Bedingungen. Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte); Nichtbeachtung von Mindest-/ oder Höchstalterregeln; Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- /Drogenkonsum o.ä.

Im Übrigen haftet First-Cars auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens First-Cars. Für einfache Fahrlässigkeit haftet First-Cars nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet First-Cars nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von First-Cars ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr. First-Cars haftet nicht für Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis mit dem Vermieter ergeben. First-Cars übernimmt auch keinerlei Gewähr für das Mietobjekt selbst, insbesondere die technische Ordungsmäßigkeit des Mietwagens und die Gelegenheit für die Zwecke des Kunden. Insoweit sind Ansprüche des Kunden auf seinen Vertragspartner vor Ort beschränkt.

Telefonnummer


Kunden, die Fragen haben oder Unterstützung bei ihrer Buchung benötigen, können sich während der Geschäftszeiten an unser Reservierungsteam wenden. First-Cars verwendet nationale Telefonnummern (nicht gebührenfrei) und es fallen die regulären Telefongebühren an. Bei Anrufen aus dem Ausland gelten die internationalen Tarife, die je nachdem, ob ein Festnetz- oder Mobiltelefon verwendet wird, unterschiedlich sein können. Bei Letzterem können zusätzlich Roaming-Gebühren anfallen.

Bewertung


Während des Buchungsvorgangs wird eine vollständige Übersicht über die für einen bestimmten Ort und einen bestimmten Mietzeitraum verfügbaren Anbieter und Angebote angezeigt. Die Suchergebnisse sind in aufsteigender Reihenfolge nach Kategorie und Preis sortiert, vom günstigsten zum teuersten. Die Kunden können auch die verfügbaren Filter nutzen, um ihre Suche u. a. nach Anbieter, Fahrzeugkategorie und/oder Fahrzeugspezifikationen zu verfeinern. Die Reihenfolge der Suchergebnisse wird nicht durch vertragliche Verpflichtungen oder andere Beziehungen zu Mietwagenanbietern bestimmt oder anderweitig beeinflusst. Von Zeit zu Zeit kann First-Cars Sonderangebote und Rabatte einzelner Autovermieter anbieten. Diese Angebote sind in den Suchergebnissen deutlich als Sonderangebote gekennzeichnet. Die Preise in der Buchungsmaschine von First-Cars enthalten alle Steuern und Gebühren gemäß den Geschäftsbedingungen des Mietwagenanbieters. In Fällen, in denen Gebühren vor Ort zu entrichten sind, werden die Kunden zum Zeitpunkt der Buchung informiert. Die Preise sind in Echtzeit angezeigt und werden direkt aus der Datenbank des Anbieters oder über dafür vorgesehene Schnittstellen abgerufen.

Sonstiges


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zu Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart.


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